430 Euro für Pasta und Fisch zahlt ein japanisches Paar in Rom – derart spektakuläre Fälle von Urlauber-Abzocke sorgen für Schlagzeilen. Überteuerte Preise kommen an beliebten Reisezielen häufig vor. ADAC gibt gerne Ratschläge, wie Du Touristenfallen und Betrug entgehst!
Wo drohen Preisfallen?
Grundsätzlich keine Gerichte ohne Preisangaben bestellen. Auch bei Änderung der Beilage oder einer vorgegebenen Menüfolge kann es teurer werden. In Italien wird bei frischem Fisch (pescato del giorno) der Preis häufig nur pro 100 Gramm (netto) angegeben – so auch im Fall des japanischen Paares in Rom. Für den Gast ist es schwierig, einzuschätzen, was der rohe Fisch tatsächlich wiegt – und wieviel nach der Zubereitung auf dem Teller landet. Hier hilft nur die Nachfrage, was der Fisch kostet, wenn er geputzt ist. Beim großen Steak "Bistecca fiorentina" wird z.B. ebenfalls der stattliche Knochen mitgewogen. Auch bei der Frage des Kellners nach einem Aperitif oder Digestif sollte man nicht einfach ja sagen, ohne den Preis zu kennen. Also auch hier immer nachfragen! Restaurants und Straßencafes direkt an der Piazza mit bequemen Sitzgelegenheiten haben z.B. in Italien oft wesentlich höhere Preise als Bars, in denen die Einheimischen ihren Espresso im Stehen trinken.
Wenn Brot auf den Tisch kommt, muss ich das bezahlen?
Das ist unterschiedlich je nach Reiseland. In Italien ist es z.B. üblich, dass neben den Speisen und Getränken noch ein Gedeck (Coperto) mitberechnet wird und man dafür einen Brotkorb bekommt. Nach unseren Informationen dürfen aber z.B. Wirte in Portugal dem Kunden ein Gedeck/Brot, Speisen oder Getränke nicht in Rechnung stellen, wenn sie nicht ausdrücklich vom Kunden gewünscht bzw. bestellt wurden.
Wie schützen sich Autofahrer vor Abzocke im Urlaub?
In Italien sollte man an Tank-Automaten möglichst passend zahlen und dafür auch kleine Scheine parat haben. Denn für einen Restbetrag gibt es hier oft einen Beleg mit Gutschein, der aber nur an dieser Tankstelle eingelöst werden kann – und deren Kassenhäuschen hat ja zu dem Zeitpunkt meist geschlossen. In Ländern wie der Schweiz oder Kroatien empfiehlt es sich, Landeswährung dabei zu haben.
Vom Spiegeltrick in Italien berichten immer wieder ADAC Mitglieder: Betrüger behaupten, man habe im Vorbeifahren ihr Auto gestreift und den Außenspiegel beschädigt. Das zeige ein schwarzer Streifen – aufgemalt vom Gauner, der nun Geld fordert. Wer den Trick kennt, besteht darauf, die Polizei zu rufen, dann ziehen die Betrüger meist ab.
Im Urlaub krank: Was tun?
Krank, verletzt oder ein Unfall im Urlaub? Was Du im Ernstfall tun solltest, wie Du schon vor der Reise vorbeugen und sich vor hohen Kosten für Behandlung und Rücktransport schützen könntest.
- Vorab über medizinische Versorgung am Urlaubsort informieren
- Auslandskrankenversicherung generell empfohlen
- Im Krankheitsfall zuerst den ADAC kontaktieren
Viele Urlauber packen beim Start in die Ferien eine Reiseapotheke mit den wichtigsten Medikamenten ein, um sich bei Kopfschmerzen oder Erkältungen selbst helfen zu können. Aber was passiert, wenn man richtig krank wird? Wenn die mitgebrachten Schmerzmittel nicht mehr ausreichen und man ärztliche Hilfe braucht oder ins Krankenhaus muss?
Arztrechnungen im Ausland oder eine Operation können schnell mehrere Tausend Euro kosten. Gesetzliche Krankenkassen zahlen hier nur zum Teil, den Krankenrücktransport nach Deutschland überhaupt nicht. Urlauber können vorbeugen, um im Ernstfall gut versorgt zu sein und hinterher nicht auf erheblichen Kosten sitzen zu bleiben.
Wichtig: Auslandskrankenversicherung
Mit das Wichtigste vor dem Start in den Urlaub: eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt innerhalb von Europa oft nur einen Teil der Behandlungskosten, außerhalb von Europa meist überhaupt nichts. Nicht abgedeckt ist generell ein Krankenrücktransport nach Deutschland.
Reisemedizinischer Informationsservice des ADAC
Kontaktiere immer zuerst den Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC, wenn Du medizinische Behandlung benötigst. Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in Deiner Urlaubsregion erhälst Du unter Tel. +49 89 76 76 77 und unter reisemedinfo@adac.de.
Was gilt bei Corona?
Auch bei einer Corona-Erkrankung im Ausland gelten die oben genannten allgemeinen Ratschläge: ADAC Mitglieder können sich an den Reisemedizinischen Informationsdienst des ADAC und an den ADAC Ambulanz-Service wenden. Jedoch kann es aufgrund der aktuellen Corona-Situation vorkommen, dass Serviceleistungen wie z.B. der Krankenrücktransport nicht erbracht werden können.
Quelle: ADAC
Stand: 19.04.2021
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